Verein für Erdbestattung und Persönlichkeitsschutz (VE+P)

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Überlassen Sie Ihren Persönlichkeitsschutz vor und nach Ihrem Tod nicht dem Zufall!

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Schreibt die Bibel die Bestattungsart vor?

Zur Zeit der Allerheiligen gedenkt die christliche Kirche an die Verstorbenen. Damit kommt auch die Frage auf, welches die richtige Bestattungsart sei. Manche argumentieren, dass es in der Bibel keine Anordnung zur Bestattungsart gebe und auch eine Verbrennung die Auferstehungskraft Gottes nicht hindern könne. Somit könnten Christen sich auch kremieren lassen. Doch haben Christen wirklich die Freiheit, sich verbrennen zu lassen, weil es in der Bibel keine Anordnung zur Bestattungsart gibt?  

Die Bibel ist nicht ein Buch wie irgendein anderes Buch. Wir können aus ihr nicht Anweisungen entnehmen wie aus einem Kochbuch.  Wir erfahren in ihr Gottes Wesen, Willen und Absichten. GOTT lässt dem Menschen aber die Freiheit, sich für IHN oder gegen IHN zu entscheiden.

Moses erhielt von Gott die genauen Anweisungen, wie die Stiftshütte gebaut und wie der levitische Gottesdienst ausgeführt werden musste. Die Stiftshütte und der damit verbundene levitische Gottesdienst sind einerseits ein Abbild der Heiligkeit, Barmherzigkeit, Gnade und Liebe Gottes, andererseits eine Belehrung, wie der sündige Mensch durch den Tod eines Stellvertreters mit Gott versöhnt und wie der Mensch sich Gott nahen kann. Als ein Abbild des Gericht Gottes über die Sünde stand vor der Stiftshütte der Brandopferaltar, dessen Feuer unaufhörlich brannte.

Von der Zeit des Auszuges Israels aus Ägypten bis hin zu Jesus Christus, müssen, nach meinem Verständnis, hunderttausende Tiere geopfert worden sein und ein Strom von Blut geflossen sein, was ein Hinweis auf die Schwere der Sünde ist. Denn der Sünde Sold ist der Tod (Röm.6,23).

Seitdem Jesus Christus, als das wahre Lamm Gottes, Sein Leben gelassen und Sein Blut vergossen hat, ist der levitische Gottesdienst ausser Kraft gesetzt worden. Durch den Tod und die Auferstehung Jesu Christi haben wir nun jederzeit freien Zugang in das himmlische Heiligtum und stehen nicht mehr unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade (Röm.6.14).

Heisst das aber, dass wir nun als Christ die volle Freiheit haben, zu tun und lassen, was wir wollen? Keinesfalls! Ein lebendiger Glaube an Jesus Christus zieht auch dem Glauben entsprechende Werke nach sich. Ein Glaube, dem keine entsprechenden Werke folgen, ist in sich selbst tot (Jak. 2.17).

Nun, wenn ein Christ aufgefordert wird, seinem Glauben entsprechende Werke hervorzubringen, wieso soll er dann seinen Leib verbrennen lassen, so wie es die von Gott losgesagten Freidenker tun? Sagt nicht die Bibel, dass wir den irdischen Körper wie ein Samenkorn in die Erde legen (1.Kor.15.42)? Berichtet nicht die Bibel davon, dass das Volk Gottes seine Toten normalerweise begrub? Könnten wir mit der Erdbestattung nicht ein letztes Zeugnis unseres Glaubens an die Auferstehung Jesu Christi und die Auferstehung der Toten abgeben? Wieso sollten wir uns im Tod jenen anpassen, welche Gott und die Auferstehung leugnen und sich am Ende ohne jegliche Hoffnung verbrennen lassen?

Heute ist es so, dass die Kremation zum Regelfall geworden ist, was heisst: Wer nichts anderes verfügt hat oder dessen Angehörigen nicht etwas anderes verlangen, der wird kremiert. Wir empfehlen deshalb: Wer erdbestattet sein will, sollte dies schriftlich verfügen und die Verfügung bei der Gemeinde- /Stadtverwaltung hinterlegen.  

Verfügungsformulare für eine Erdbestattung können unter www.ve-p.ch heruntergeladen oder beim Sekretariat VE+P, Postfach 16, 8514 Bissegg bestellt werden.

Arthur Bosshart
Präsident VE+P

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